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Allgemeine Geschäftsbedingung CompanyExpert und CompanyTools der pik AG Zürich

 

1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmen und Personen, die ihre Unternehmensprofile, Personenprofile, Produkte, Dienstleistungen, Tools, Methoden und Referenzen in den Bereichen CompanyExpert und/oder CompanyTools der online Plattform CompanyCenter (www.CompanyCenter.com) der pik AG, Zürich, präsentieren. Nachfolgend werden diese Unternehmen und Personen „Auftraggeber“ genannt.

Mit der Nutzung der der Informations- und Kommunikationsleistungen von CompanyExpert und CompanyTools, akzeptiert der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie bilden integralen Vertragsbestandteil.

CompanyExpert, CompanyTools und CompanyCenter sind Markennamen der pik AG. Nachfolgend wird der Begriff „CompanyCenter“ stellvertretend für CompanyExpert, CompanyTools, CompanyCenter und die pik AG verwendet.

Für sämtliches durch den Auftraggeber oder eines seiner Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung des Auftrages an CompanyCenter übergebenes oder übermitteltes Material (Texte, Berichte, Publikationen, Downloads, Bildzeichen/Bilder, Audio- und Videoclips, Illustrationen etc.) wird nachfolgend der Begriff „Inhalte“ verwendet.

 

2 Vertrag

2.1 Kosten | Vertragsschluss | Rechnungsstellung und Zahlung

Die online Präsentation von Auftraggebern und Veröffentlichung von Inhalten ist teilweise kostenpflichtig. Die kostenpflichtigen Informations- und Kommunikationsleistungen und deren Kosten werden auf dem Portal CompanyCenter online publiziert. Mit der Übermittlung oder Übergabe der zur Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte kommt der Vertrag zustande. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der erstmaligen Veröffentlichung der Inhalte. Die Zahlung ist innert 14 Tagen zu leisten.

 

2.2 Laufzeit | Kündigung

Die Mindestlaufzeit der Veröffentlichungen beträgt ein Jahr. Die Laufzeit beginnt mit dem Datum der ersten Veröffentlichung und wird nach einem Jahr automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Für Veröffentlichungen die während der Laufzeit beendet werden, besteht keine Anspruch auf eine Rückvergütung. Wünscht der Auftraggeber keine Verlängerung der Veröffentlichung, ist dies bis 30 Tage vor dem Ende der Laufzeit CompanyCenter schriftlich mitzuteilen (Kündigungsschreiben).

 

3 Veröffentlichungen | Präsentation von Inhalten

3.1 Online Schaltung

CompanyCenter ist bemüht aber nicht verpflichtet, die Veröffentlichung innert 14 Tagen nach Eingang aufzuschalten. Für spätere Veröffentlichung besteht kein Haftungsanspruch gegen CompanyCenter.

 

3.2 Ablehnung oder Einstellung der Veröffentlichung

Über die Veröffentlichung von eingereichten Inhalten entscheidet CompanyCenter. Dabei behält sich die CompanyCenter vor, nach eigenem Ermessen, Einträge ganz oder teilweise abzulehnen. CompanyCenter ist berechtigt, Veröffentlichungen ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Massnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

 

3.3 Ort der Veröffentlichung

Die Veröffentlichung der Inhalte erfolgt online auf CompanyCenter. Als freiwillige Leistung (ohne Mehrkosten für den Auftraggeber) kann CompanyCenter Inhalte online oder offline in weiteren Kommunikationsmitteln veröffentlichen. Veröffentlichungen von Inhalten des Auftraggebers in weiteren Kommunikationsmitteln des CompanyCenters auf Wunsch des Auftraggebers sind kostenpflichtig.

 

3.4 Änderung der Inhalte

CompanyCenter führt die während des Veröffentlichungszeitraumes anfallenden Änderung der Inhalte durch. Kleinere Änderungen sind kostenlos. CompanyCenter informiert den Auftraggeber über Änderungen, die Kosten verursachen bevor diese vorgenommen werden.

 

3.5 Sucheinträge | Suchsystematik

CompanyCenter behält sich das Recht vor, einerseits Sucheinträge aus Gründen der Optimierung der Suchfunktion und andererseits die Suchsystematik selbst zu verändern.

 

3.6 Prüfung der veröffentlichten Inhalte | Mängelrüge

Der Auftraggeber hat den Inhalt unverzüglich nach der ersten Veröffentlichung zu prüfen und Mängel innert 14 Tagen zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt der Inhalt als mangelfrei genehmigt.

 

3.7 Richtigkeit und Zulässigkeit der veröffentlichten Inhalte

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalte, deren Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und deren Veröffentlichung. Der Auftraggeber bestätigt gegenüber CompanyCenter ausdrücklich, dass jegliche zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und zudem nicht gegen geltendes Recht verstossen. CompanyCenter ist nicht verpflichtet, die Inhalte und deren Veröffentlichung auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CompanyCenter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Auftrages gegen CompanyCenter erwachsen. Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Inhalte geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung der Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

 

3.8 Zugang zu veröffentlichten Inhalten | Passwort

Der Auftraggeber der ist für die Geheimhaltung der Passwörter verantwortlich. Es ist dem Auftraggeber untersagt, seine Passwörter Dritten bekannt zu geben und damit den unbefugten Zugriff auf seine Inhalte im CompanyCenter zu ermöglichen.

 

3.9 Urheberrecht / Copyright

Alle auf CompanyCenter bereitgestellten Inhalte und Daten sind durch Urheberrechte, Warenzeichen und andere Rechte bezüglich geistigen Eigentums, die von CompanyCenter oder anderen Parteien gehalten/kontrolliert werden und CompanyCenter Lizenzen erteilt wurden, geschützt. Insbesondere sind damit eine vollständige oder teilweise Wiedergabe in der Öffentlichkeit und eine kommerzielle Nutzung der Inhalte durch Dritte untersagt. Das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und zur Ausstellung steht CompanyCenter zu. Wer im CompanyCenter einen Beitrag veröffentlicht, räumt CompanyCenter damit stillschweigend ein einfaches und zeitlich unbegrenztes, kostenloses Nutzungsrecht zu. Der Auftraggeber versichert CompanyCenter, dass er Inhaber aller erforderlichen Rechte der eingestellten bzw. der CompanyCenter überlassenen Inhalte ist bzw. sich die notwendigen Rechte vom Inhaber der Rechte zuvor hat einräumen lassen.

 

3.10 Verfügbarkeit der CompanyCenter Plattform

Auf die Zugangsmöglichkeiten zur CompanyCenter Plattform sowie den Transport von Daten über das Internet oder das WWW hat CompanyCenter keinen Einfluss. Es wird daher keine Gewähr dafür übernommen, dass über die CompanyCenter Plattform übermittelte Daten und Inhalte den Empfänger richtig, rechtzeitig und vollständig erreichen. Es besteht kein Anspruch auf eine ständige Verfügbarkeit der CompanyCenter Plattform, insbesondere haftet CompanyCenter nicht für Schäden durch kurzfristige Ausfälle der massgeblichen Server bzw. durch Ausfälle, die auf Wartungsarbeiten beruhen.

 

4 Einbezug Dritter

CompanyCenter ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums des Services zu beauftragen. Soweit ein Auftraggeber der CompanyCenter Plattform eine Leistung eines Dritten bestellt, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten. Durch Anerkennung dieser AGB und Nutzung der hier angebotenen Services erkennt der Auftraggeber automatisch auch die jeweils relevanten AGB Dritter an. Es wird dem Auftraggeber empfohlen diese einzusehen. CompanyCenter übernimmt keinerlei Verantwortung sowie Haftung jedweder Art für Leistungen Dritter.

 

5 Datenschutz

CompanyCenter speichert das vom Auftraggeber zur Verfügung Inhalte in maschinenlesbarer Form und verarbeitet und veröffentlicht dieses für die aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Aufgaben maschinell.

 

6 Schlussbestimmungen

6.1 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

CompanyCenter kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Nutzer per E-Mail oder auf andere geeignete Weise (online) bekannt gegeben.

 

6.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen nicht wirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie diesen Punkt beachtet hätten.

 

6.3 Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.

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